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Pflegeberatungseinsätze nach § 37,3

- Pflegegrad I - III halbjährlich
- Pflegegrad IV und V vierteljährlich

Zur Sicherung und Verbesserung der Versorgung der Pflegebedürftigen müssen alle, die nur Pflegegeld beziehen zwei- bis viermal im Jahr einen Pflegedienst kommen lassen. Ziel dieser Pflegeeinsätze oder "Qualitätssicherungsbesuche" ist einerseits die Beratung.

Häufig werden in der Praxis Fragen zur Höherstufung, Hilfsmittelbeschaffung, zu Hebetechniken oder zur Schmerztherapie angesprochen. Nutzen Sie diese Gelegenheit!
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